- Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Diboty Consulting KG – Diboty Recruiting ist eine Marke der Diboty Consulting KG – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Diboty Consulting KG ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. - Umfang des Vermittlungs- oder Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Vermittlungs- oder Beratungsauftrages wird durch Annahme eines Angebots per Mail mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbart. Vermittlungsaufträge beinhalten im Allgemeinen die Suche und Vermittlung eines geeigneten Bewerbers/ einer geeigneten Bewerberin an den Auftraggeber, interkulturelle Vorbereitung und sechsmonatige Nachbetreuung der Bewerber:innen nach Einreise. Beratungsaufträge umfassen u.a. Personalberatung, Coachingleistungen, Workshops usw.
2.2 Die Diboty Consulting KG ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Diboty Consulting KG selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Diboty Consulting KG zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Diboty Consulting KG anbietet. - Informationspflicht und Haftung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Diboty Consulting KG auch ohne deren besonderer Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Vermittlungs- und Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Vermittlung und Beratung bekannt werden.
3.2 Die Vorauswahl der Bewerber:innen, welche dem Auftraggeber präsentiert werden, wird von Diboty Consulting KG auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen einerseits sowie auf Basis der von den Bewerber:innen zur Verfügung gestellten Informationen andererseits getroffen. Die finale Auswahl obliegt dem Auftraggeber.
3.3 Diboty Consulting KG leistet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Bewerber:innen erhaltenen Informationen noch für die Qualität der Arbeiten, welche ausgewählte Bewerber:innen im Unternehmen des Auftraggebers leisten, Gewähr. Außerdem wird keine Gewähr für das Erzielen eines bestimmten Sucherfolges, insbesondere nicht dafür, innerhalb einer bestimmten Zeit passende Bewerber:innen zu finden, übernommen.
3.4 Für Leistungen im Personalberatungsbereich haftet die Diboty Consulting KG dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
3.5 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
3.6 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Diboty Consulting KG zurückzuführen ist.
3.7 Sofern die Diboty Consulting KG das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Diboty Consulting KG diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. - Schutz von Bewerber:innen
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Daten von Bewerber:innen, die ihm durch die Diboty Consultig KG übermittelt wurden geheim zu halten und diese insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, Bewerber:innen, die durch die Diboty Consulting KG präsentiert wurden, weder selbst zu kontaktieren noch an Dritte weiterzuleiten.
4.3 Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und einem von Diboty Consulting KG präsentierten Bewerber bzw. Bewerberin innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren ab Präsentation, anerkennt der Auftraggeber ausdrücklich die Verdienstlichkeit der Diboty Consulting KG für den erfolgten Vertragsabschluss, und zwar insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber den bzw. die Bewerber:in im Rahmen des an Diboty Consulting KG erteilten Auftrages abgelehnt hat und ihm diese:r Bewerber:in später durch Dritte erneut vermittelt wird oder der Kontakt zwischen Auftraggeber und Bewerber:in selbst oder auf welche Weise immer durch Dritte hergestellt wird. Dieses Anerkenntnis gilt auch für Vertragsabschlüsse des Bewerbers bzw. der Bewerberin mit im wirtschaftlichen Einflussbereich des Auftraggebers stehenden Unternehmen. - Nachbesetzungsgarantie
5.1 Sollte die Vermittlungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Diboty Consulting KG eine Nachbesetzungsgarantie enthalten, so verpflichtet sich der Auftraggeber die Diboty Consulting KG über die Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich zu informieren, andernfalls die Garantie erlischt.
5.2 Die Diboty Consulting KG hat eine bestimmte Anzahl an Monaten Zeit, die Nachbesetzung durchzuführen. Die Anzahl der Monate richtet sich nach der nachzubesetzenden Position und ist im Angebot festgehalten.
5.3 Sollte es der Diboty Consulting KG nicht möglich sein, einen Ersatz innerhalb der vereinbarten Zeit zu finden, ist das Honorar zurückzuerstatten.
5.4 Sofern es im Zuge einer Nachbesetzung innerhalb des Garantiezeitraumes zu einer Änderung der ursprünglich ausgeschriebenen Stelle kommt, handelt es sich um einen neuen Auftrag und fällt dieser dann nicht unter die genannte Garantiezusage, d.h. das Honorar wird nicht rückerstattet.
5.5 Eine kostenlose Personalsuche aufgrund einer Garantieverpflichtung wird durch die Diboty Consulting KG nur einmal getragen. - Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den von der Diboty Consulting KG und ihren Mitarbeiter.innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Leistungsbeschreibungen, Workshopinhalte, etc.) verbleiben bei der Diboty Consulting KG. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Diboty Consulting KG zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Diboty Consulting KG – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Diboty Consulting KG zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. - Datenschutz und Geheimhaltung
7.1 Die Diboty Consulting KG verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten Punkte der DSGVO. Der Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten von Bewerber:innen für den Datenschutz der von uns übermittelten personenbezogenen Daten und die entsprechende Einhaltung aller relevanten Bestimmungen der DSGVO selbst verantwortlich.
7.2 Für die Verwendung der übermittelten Daten der Bewerber:innen über den Rekrutierungsprozess hinaus, erlischt die Verantwortung der Diboty Consulting KG.
7.3 Die Diboty Consulting KG verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
7.4 Die Diboty Consulting KG ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
7.5 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
7.6 Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers, Telefonnummer, E-Mail-Adresse zu Werbezwecken, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail an die im Impressum angeführten Kontaktdaten widerrufen werden. - Honorar
8.1 Das Honorar für den Vermittlungsauftrag und die Zahlungskonditionen werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.
8.2 Das Honorar für Personalberatungsleistungen wird nach Vollendung des vereinbarten Werkes fällig wobei die Diboty Consulting KG berechtigt ist – je nach Arbeitsfortschritt und bei einer längeren Begleitung des Auftraggebers auch Zwischenabrechnungen zu legen. Details dazu werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.
8.3 Die Diboty Consulting KG wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
8.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Diboty Consulting KG vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
8.5 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Diboty Consulting KG so behält die Diboty Consulting KG den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
8.6 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Diboty Consulting KG von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. - Elektronische Rechnungslegung
Die Diboty Consulting KG ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Diboty Consulting KG ausdrücklich einverstanden. - Schlussbestimmungen
10.1 Grundlage für die Leistungserbringung von Diboty Consulting KG ist das vom Auftraggeber angenommene Angebot. Ansonsten gelten jedenfalls diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
10.3 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Diboty Consulting KG. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Diboty Consulting KG zuständig.
Stand 1.7.2024