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Job-Glossar
Wichtige Begriffe und Definitionen für Ihre Karriere in Österreich
Dokument, das EU-/EWR-Bürger:innen innerhalb von vier Monaten ab Anmeldung des Wohnsitzes in Österreich beantragen müssen.
Ein Arbeitsvertrag in Österreich kann befristet, d.h. auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden ohne unbefristet. Im Allgemeinen gilt der erste Monat als Probemonat, d.h. wenn Ihnen die Arbeit nicht gefällt oder der Arbeitgeber mit Ihrer Leistung nicht zufrieden ist, kann das Dienstverhältnis ohne Grund beendet werden, was sehr selten vorkommt.
Die Einkommenssteuer basiert auf dem Gesamteinkommen des Jahres und wird über die Steuererklärung abgerechnet. Wenn Sie nur im Angestelltenverhältnis arbeiten und keine sonstigen Einkünfte haben, zahlen Sie im Allgemeinen keine Einkommenssteuer.
Die Lohnsteuer wird monatlich von Ihrem Bruttogehalt vom Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Beim 13. und 14. Gehalt ist die Lohnsteuer etwas geringer. Beginnen Sie während des Jahres zu arbeiten, können Sie sich im darauffolgenden Jahr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung Lohnsteuer für das vergangene Jahr zurückholen.
Drittstaatsangehörige müssen einen Mangelberuf aus der Mangelberufsliste vorweisen, eine mindestens zweijährige Ausbildung in diesem Beruf absolviert haben und eine bestimmte Punkteanzahl erreichen, um eine RWR-Karte beantragen zu können.
Jede Person muss sich innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden und erhält dann eine Meldebestätigung.
Wenn Sie eine Wohnung mieten, zahlen Sie im Allgemeinen einen Pauschalpreis, der Miete und Betriebskosten enthält. Für eine Wohnung wird im Allgemeinen eine Kaution von ca. 3 Monatsmieten verlangt. Diese erhalten Sie bei Auszug zurück, wenn Sie die Wohnung in einem guten Zustand zurückgeben. Sollte ein Wohnungsmakler die Wohnung vermittelt haben, müssen Sie auch eine Provision an den Wohnungsmakler zahlen.
Österreich ist vor allem im städtischen Bereich sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt. In Wien brauchen Sie kein Auto, Sie sind mit U-Bahn, Schnellbahn und Bus schnell in der Arbeit. Es gibt günstige Jahres- oder Monatstickets. Wenn Sie am Land wohnen und regelmäßig Züge fahren, brauchen Sie vielleicht nur ein Fahrrad, um zur nächsten Bahnstation zu kommen. Es gibt auch für die Bahn billige Tickets (ÖBB Vorteilscard oder das Klimaticket).
Umfasst Kindergarten, Volksschule, Mittelschule/Gymnasium, weiterführende Schulen, Fachhochschulen, Universitäten und Betreuungseinrichtungen wie Horte. Der Schulbesuch und die Universitäten sind in Österreich kostenlos.
Wenn Sie in einem reglementierten Beruf wie Krankenpflege oder als Arzt/Ärztin arbeiten möchten, müssen Sie diesen Beruf anerkennen lassen. EU/EWR-Bürger durchlaufen ein Anerkennungsverfahren beim zuständigen Ministerium, während Drittstaatsangehörige einen Nostrifikationsprozess an der zuständigen Fachhochschule oder Universität absolvieren müssen.
Drittstaatsangehörige benötigen diese Karte, um in Österreich arbeiten zu dürfen. Sie dient als Aufenthaltsberechtigung und Arbeitsbewilligung und ist an den Arbeitgeber gebunden, sodass Sie in den ersten zwei Jahren meist beim selben Arbeitgeber arbeiten müssen.
Diese müssen Sie vor Ablauf der ersten zwei Jahre beantragen, vorausgesetzt, Sie haben mindestens 21 Monate gearbeitet. Sie erlaubt Ihnen, den Arbeitgeber frei zu wählen und sich am Arbeitsmarkt frei zu bewegen.
Mitarbeiter:innen zahlen Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber vom Bruttolohn abzieht und an die Sozialversicherung bezahlt. Das Unternehmen leistet ebenfalls Beiträge.
A1 – Anfänger, A2 – Grundlegende Kenntnisse, B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung, B2 – Selbständige Sprachverwendung, C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse, C2 – Annähernd muttersprachliche Kenntnisse